Rauchwarnmelder ab 2015

Seit dem 11. Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchwarmelderpflicht. Das bedeutet, dass alle Neubauten automatisch beim Bau mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen. Auch Bestandswohnungen und Häuser müssen bis zum 01. Januar 2015 Rauchwarnmeldern nachrüsten.

Sollten Sie also noch keine Rauchwarnmelder installiert haben oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre alten Rauchwarnmelder funktionieren, dann ist jetzt die Zeit zu handeln. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir überprüfen Ihre Wohnung.

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation in allen Schlafräumen vor. Außerdem muss jeder Flur der einen Rettungsweg darstellt, ebenfalls einen Rauchwarnmelder besitzen.


Diese Vorschrift ist im Bereich "Brandschutz" eingeordnet. Das bedeutet, dass nicht nur Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden müssen, sondern auch Kindergärten, Hotels, Pflegeeinrichtungen und andere öffentliche Gebäude.

Zusammen mit unserem Partner Hekatron können wir Ihnen die Sicherheit gewährleisten die Sie brauchen. Eine fachgerechten Montage und Inbetriebnahme Ihrer Rauchwarnmelder können wir durch unser Team aus geschulten Fachkräften garantieren.

Unser Mitarbeiter Benjamin Stilz ist zudem zertifizierte "Q"-Fachkraft. Das bedeutet, dass er eine ausgebildete Fachkraft gemäß DIN 14676 ist und Ihnen bei der Installation und Instandhaltung mit fachmännischem Rat zur Seite stehen kann.

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