Friess+Merkle Elektrotechnik

Rauchwarnmelder ab 2015

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Seit dem 11. Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchwarmelderpflicht. Das bedeutet, dass alle Neubauten automatisch beim Bau mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen. Auch Bestandswohnungen und Häuser müssen bis zum 01. Januar 2015 Rauchwarnmeldern nachrüsten.

Sollten Sie also noch keine Rauchwarnmelder installiert haben oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre alten Rauchwarnmelder funktionieren, dann ist jetzt die Zeit zu handeln. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir überprüfen Ihre Wohnung.

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation in allen Schlafräumen vor. Außerdem muss jeder Flur der einen Rettungsweg darstellt, ebenfalls einen Rauchwarnmelder besitzen.

Seit dem 11. Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Rauchwarmelderpflicht. Das bedeutet, dass alle Neubauten automatisch beim Bau mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen. Auch Bestandswohnungen und Häuser müssen bis zum 01. Januar 2015 Rauchwarnmeldern nachrüsten.

Sollten Sie also noch keine Rauchwarnmelder installiert haben oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre alten Rauchwarnmelder funktionieren, dann ist jetzt die Zeit zu handeln. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir überprüfen Ihre Wohnung.

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation in allen Schlafräumen vor. Außerdem muss jeder Flur der einen Rettungsweg darstellt, ebenfalls einen Rauchwarnmelder besitzen.